Lösung von Aufgabe 4.1 P (WS 14/15): Unterschied zwischen den Versionen

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zu a) Ein Dreieck mit genau 3 gleich langen Seiten nennt man gleichseitiges Dreieck.
Ein Dreieck mit mindestens zwei zueinander kongruenten Seiten nennt man gleichschenkliges Dreieck.
zu b) Kontraposition: Dreiecke, die nicht gleichschenklig sind, sind auch nicht gleichseitig.
direkter Beweis der Kontraposition (allerdings bin ich nicht sicher, ob man das so aufschreiben darf):
(1) Ein Dreieck D ist nicht gleichschenklig. (Voraussetzung der Implikation)
(2) Dieses Dreieck D hat somit keine zueinander kongruenten Seiten. (Def. gleichschenkl. Dreieck)
(3) Daraus ergibt sich, dass das Dreieck nicht gleichseitig ist. (Def. gleichs. Dreieck)
(4) Kontraposition bewiesen (siehe (2),(3) und Kontraposition)

Version vom 16. November 2014, 12:16 Uhr

a) Definieren Sie die Begriffe: "gleichseitiges Dreieck" und "gleichschenkliges Dreieck". Die Begriffe "Dreieck" und "Seite eines Dreiecks" seien bereits definiert.
b) Beweisen Sie durch Kontraposition: Jedes gleichseitige Dreieck ist auch ein gleichschenkliges Dreieck.
zu a) Ein Dreieck mit genau 3 gleich langen Seiten nennt man gleichseitiges Dreieck. Ein Dreieck mit mindestens zwei zueinander kongruenten Seiten nennt man gleichschenkliges Dreieck.

zu b) Kontraposition: Dreiecke, die nicht gleichschenklig sind, sind auch nicht gleichseitig.

direkter Beweis der Kontraposition (allerdings bin ich nicht sicher, ob man das so aufschreiben darf): (1) Ein Dreieck D ist nicht gleichschenklig. (Voraussetzung der Implikation) (2) Dieses Dreieck D hat somit keine zueinander kongruenten Seiten. (Def. gleichschenkl. Dreieck) (3) Daraus ergibt sich, dass das Dreieck nicht gleichseitig ist. (Def. gleichs. Dreieck) (4) Kontraposition bewiesen (siehe (2),(3) und Kontraposition)