Sätze WS10/11: Unterschied zwischen den Versionen
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===== Satz III.1: (Existenz und Eindeutigkeit des Mittelpunkte einer Strecke) ===== | |||
::Jede Strecke hat genau einen Mittelpunkt. | |||
===== Satz IV.1 ===== | |||
:: Wenn <math>\ Q_2</math> ein Punkt der Halbebene <math>\ {gQ_1}^{+}</math> ist, dann gilt <math>\ {gQ_1}^{+} \equiv \ {gQ_2}^{+}</math> und <math>\ {gQ_1}^{-} \equiv \ {gQ_2}^{-}</math>. | |||
===== Satz IV.2 ===== | |||
::Halbebenen sind konvexe Punktmengen | |||
===== Satz IV.3 ===== | |||
::Der Durchschnitt zweier konvexer Punktmengen ist konvex. | |||
Version vom 29. November 2010, 19:13 Uhr
Sätze
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Satz I.1
- Es seien g und h zwei Geraden. Wenn g und h nicht identisch sind, haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.2: (Kontraposition von Satz I.1)
- Es seien g und h zwei Geraden.
- Wenn g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, so sind g und h identisch.
Satz I.3: (Existenz von drei Geraden)
- Es existieren mindestens drei paarweise verschiedene Geraden.
Satz I.5:
- Zwei voneinander verschiedene Ebenen haben entweder keinen Punkt oder eine Gerade gemeinsam, auf der alle gemeinsamen Punkte beider Ebenen liegen.
Satz I.6:
- Eine Ebene und eine nicht in ihr liegende Gerade haben höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.7:
- Jede Ebene enthält (wenigstens) drei Punkte.
Satz II.1
- Aus $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $ folgt $ \operatorname {Zw} \left(C,B,A\right) $.
Satz II.2:
- Aus $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $ folgt $ \operatorname {koll} \left(A,B,C\right) $.
Satz II.3
- Es sei $ \operatorname {koll} \left(A,B,C\right) $ mit $ \ A,B,C $ sind paarweise verschieden.
Dann gilt $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $ oder $ \operatorname {Zw} \left(A,C,B\right) $ oder $ \operatorname {Zw} \left(B,A,C\right) $.
Satz II.4
- Es sei $ \ O $ ein Punkt einer Geraden $ \ g $.
Die Teilmengen $ \ OA^{+}\setminus \left\{O\right\} $, $ \left\{O\right\} $ und $ \ OA^{-}\setminus \left\{O\right\} $ bilden eine Klasseneinteilung der Geraden $ \ g $.
Satz III.1: (Existenz und Eindeutigkeit des Mittelpunkte einer Strecke)
- Jede Strecke hat genau einen Mittelpunkt.
Satz IV.1
- Wenn $ \ Q_{2} $ ein Punkt der Halbebene $ \ {gQ_{1}}^{+} $ ist, dann gilt $ \ {gQ_{1}}^{+}\equiv \ {gQ_{2}}^{+} $ und $ \ {gQ_{1}}^{-}\equiv \ {gQ_{2}}^{-} $.
Satz IV.2
- Halbebenen sind konvexe Punktmengen
Satz IV.3
- Der Durchschnitt zweier konvexer Punktmengen ist konvex.
