Definitionen WS10/11
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Definitionen
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Definition: (n-stellige Relation)
- Es seien $ M_{1},\ M_{2},\ M_{3},\ ...,\ M_{n}\ n $ Mengen, wobei keine dieser Mengen die leere Menge ist. Jede Teilmenge aus $ M_{1}\times M_{2}\times M_{3}...\times M_{n} $ ist eine $ \ n- $stellige Relation.
Definition: (Klasseneinteilung eine Menge)
- Es sei $ M $ eine Menge und $ K=\{T_{1},T_{2},T_{3},...,T_{n},...\} $ eine Menge von Teilmengen von $ M $.
- $ K $ ist eine Klasseneinteilung von $ M $, wenn
- notwendige Bedingung 1: Keine der Teilmengen ist die leere Menge.
- notwendige Bedingung 2: Je zwei Teilmengen sind disjunkt.
- notwendige Bedingung 3: Die Vereinigung aller Teilmengen ergibt wieder die Menge $ M $.
- Mengen sind disjukt, wenn die Schnittmenge dieser Mengen die leere Menge ist, bzw. die Mengen keine gemeinsamen Objekte besitzen.
Definition I/2: (kollinear)
- Eine Menge von Punkten heißt kollinear, wenn es eine Gerade gibt, die alle Punkte der Menge enthält.
- Schreibweise kolinear: koll(A, B, C, ...)
- Schreibweise nicht kollinear: nkoll(A, B, C)
Definition I/3: (Inzidenz Punkt Ebene)
- Ein Punkt P inzidiert mit einer Ebene E, wenn P ein Element der Ebene E ist.
Definition: (Parallelität von Geraden)
- Zwei Geraden sind paralle, wenn sie in derselben Ebene liegen und entweder keinen oder alle Punkte gemeinsam haben.
Definition I/4: (Inzidenz Gerade Ebene)
- Eine Gerade g gehört zu einer Ebene E, wenn jeder Punkt von g zu E gehört.
Definition I/5: (Raum)
- Die Menge aller Punkte P wird Raum genannt.
Definition I/6: (komplanar)
- Eine Menge von Punkten heißt komplanar, wenn es eine Ebene gibt, die alle Punkte der Menge enthält. Schreibweise: komp(A, B, C, D, ...) (analog nkomp(..) für nicht komplanar)
Definition I/7: (komplanar für Geraden)
- Zwei Geraden g und h sind komplanar, wenn es eine Ebene gibt, in der beide Geraden vollständig liegen.
- Schreibweise: komp(g, h)
Definition I/8: (Geradenparallelität)
- Zwei Geraden g und h sind parallel, wenn sie identisch oder komplanar und schnittpunktfrei sind.
- In Zeichen: g||h.
Definition I/9: (windschief )
- Zwei Geraden g und h sind windschief, wenn sie schnittpunktfrei und nicht parallel sind.
Definition I/10: (parallel für Ebenen)
- Zwei Ebene E1 und E2 sind parallel, wenn sie keinen Punkt gemeinsam haben.
Definition II.1: (Abstand)
- Der Abstand zweier Punkte $ \ A $ und $ \ B $ ist die Zahl, die nach dem Abstandsaxiom den Punkten $ \ A $ und $ \ B $ zugeordnet werden kann.
Schreibweise: $ d=\left|AB\right| $.
Definition II.2: (Zwischenrelation)
- Ein Punkt $ \ B $ liegt zwischen zwei Punkten $ \ A $ und $ \ C $, wenn $ \left|AB\right|+\left|BC\right|=\left|AC\right| $ gilt und der Punkt $ \ B $ sowohl von $ \ A $ als auch von $ \ C $ verschieden ist.
- Schreibweise: $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $
Definition II.3: (Strecke, Endpunkte einer Strecke)
Definition II.4: (Länge einer Strecke)
Definition II.5: (Halbgerade, bzw. Strahl)
Definition III.1: (Mittelpunkt einer Strecke)
- Wenn ein Punkt $ \ M $ der Strecke $ {\overline {AB}} $ zu den Endpunkten $ \ A $ und $ \ B $ jeweils den selben Abstand hat, dann ist er der Mittelpunkt der Strecke $ {\overline {AB}} $.
Definition IV.1: (offene Halbebene)
- Es sei $ \ \mathrm {E} $ eine Ebene in der die Gerade $ \ g $ liegen möge. Ferner sei $ \ Q $ ein Punkt der Ebene $ \ \mathrm {E} $, der nicht zur Geraden $ \ g $ gehört.
Unter den offenen Halbebenen $ \ gQ^{+} $ und $ \ gQ^{-} $ bezüglich der Trägergeraden $ \ g $ versteht man die folgenden Teilmengen der Ebene $ \ \mathrm {E} $ ohne die Gerade $ \ g $ :
- Es sei $ \ \mathrm {E} $ eine Ebene in der die Gerade $ \ g $ liegen möge. Ferner sei $ \ Q $ ein Punkt der Ebene $ \ \mathrm {E} $, der nicht zur Geraden $ \ g $ gehört.
- $ \ gQ^{+}:=\{P|\neg \exists S\,\{S\}=g\cap {\overline {PQ}}\} $
- $ \ gQ^{-}:=\{P|\exists S\,\{S\}=g\cap {\overline {PQ}}\}\setminus \{g\} $
Definition IV.2: (Halbebene)
- Es sei $ \ g $ eine Gerade der Ebene $ \ \mathrm {E} $. $ \ gQ^{+} $ und $ \ gQ^{-} $ seien die beiden offenen Halbebenen von $ \ \mathrm {E} $ bezüglich $ \ g $. Unter den (geschlossenen) Halbebenen von $ \ \mathrm {E} $ bezüglich $ \ g $ versteht die beiden Punktmengen, die durch die Vereinigung jeder dieser beiden offenen Halbebene von $ \ \mathrm {E} $ bezüglich der Geraden $ \ g $ mit jeweils dieser Geraden $ \ g $ entstehen.
- $ \ gQ^{+}:=\{P|\neg \exists S\,\{S\}=g\cap {\overline {PQ}}\}\cup \{g\} $
- $ \ gQ^{-}:=\{P|\exists S\,\{S\}=g\cap {\overline {PQ}}\} $
Definition IV.3: (konvexe Punktmenge)
- Eine Menge $ \ M $ von Punkten heißt konvex, wenn mit je zwei Punkten $ \ A $ und $ \ B $ dieser Menge die gesamte Strecke $ {\overline {AB}} $ zu $ \ M $ gehört.
