Sätze WS10/11

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Sätze

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Satz I.1
Es seien g und h zwei Geraden. Wenn g und h nicht identisch sind, haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.2: (Kontraposition von Satz I.1)
Es seien g und h zwei Geraden.
Wenn g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, so sind g und h identisch.
Satz I.3: (Existenz von drei Geraden)
Es existieren mindestens drei paarweise verschiedene Geraden.
Satz I.5:
Zwei voneinander verschiedene Ebenen haben entweder keinen Punkt oder eine Gerade gemeinsam, auf der alle gemeinsamen Punkte beider Ebenen liegen.
Satz I.6:
Eine Ebene und eine nicht in ihr liegende Gerade haben höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.7:
Jede Ebene enthält (wenigstens) drei Punkte.


Satz II.1
Aus Zw(A,B,C) folgt Zw(C,B,A).
Satz II.2:
Aus Zw(A,B,C) folgt koll(A,B,C).
Satz II.3
Es sei koll(A,B,C) mit  A,B,C sind paarweise verschieden.
Dann gilt Zw(A,B,C) oder Zw(A,C,B) oder Zw(B,A,C).
Satz II.4
Es sei  O ein Punkt einer Geraden  g.
Die Teilmengen  OA+{O}, {O} und  OA{O} bilden eine Klasseneinteilung der Geraden  g.


Satz III.1: (Existenz und Eindeutigkeit des Mittelpunkte einer Strecke)
Jede Strecke hat genau einen Mittelpunkt.


Satz IV.1
Wenn  Q2 ein Punkt der Halbebene  gQ1+ ist, dann gilt  gQ1+ gQ2+ und  gQ1 gQ2.
Satz IV.2
Halbebenen sind konvexe Punktmengen
Satz IV.3
Der Durchschnitt zweier konvexer Punktmengen ist konvex.