Benutzer:Sternchen
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Formatierungshilfen und -erinnerungen
| Schritt | Begründung |
| 1) | Voraussetzung |
| 2) | (1) |
| 3) | |
| 4) | |
| 5) | |
| 6) |
Kleine Zusammenfassungen
Klasseneinteilung
- Es sei $ M $ eine Menge und $ K=\{T_{1},T_{2},T_{3},...,T_{n},...\} $ eine Menge von Teilmengen von $ M $.
- $ K $ ist eine Klasseneinteilung von $ M $, wenn gilt:
- notwendige Bedingung 1: Keine der Teilmengen ist die leere Menge.
- notwendige Bedingung 2: Je zwei Teilmengen sind disjunkt.
- notwendige Bedingung 3: Die Vereinigung aller Teilmengen ergibt wieder die Menge $ M $.
- Mengen sind disjunkt, wenn die Schnittmenge dieser Mengen die leere Menge ist, bzw. die Mengen keine gemeinsamen Objekte besitzen.
Relationen
Definition: (n-stellige Relation)
- Es seien $ M_{1},\ M_{2},\ M_{3},\ ...,\ M_{n}\ n $ Mengen, wobei keine dieser Mengen die leere Menge ist. Jede Teilmenge aus $ M_{1}\times M_{2}\times M_{3}...\times M_{n} $ ist eine $ \ n- $stellige Relation.
Definition: (Äquivalenzrelation)
- Eine Relation $ \ R $ in einer Menge $ \ M $ heißt Äquivalenzrelation, wenn sie reflexiv, symmetrisch und transitiv ist.
Versuch einer Auflistung
Axiome
AXIOM I/0
- Geraden und Ebenen sind Punktmengen.
AXIOM I/1(Axiom von der Geraden)
- Zu zwei beliebigen verschiedenen Punkten gibt es genau eine Gerade, die die beiden Punkte enthält.
AXIOM I/2
- Zu jeder Geraden gibt es wenigstens zwei Punkte, die dieser Geraden angehören.
AXIOM I/3
- Es gibt wenigstens 3 Punkte, die nicht kollinear sind.
Axiom I/4
- Zu je drei nichtkollinearen Punkten gibt es genau eine Ebene, die diese drei Punkte enthält. Jede Ebene enthält (wenigstens) einen Punkt.
Axiom I/5
- Wenn zwei Punkte einer Geraden g in einer Ebene E liegen, so gehört g zu E.
Axiom I/6
- Wenn zwei Ebenen einen Punkt gemeinsam haben, so haben sie noch mindestens einen weiteren Punkt gemeinsam.
Axiom I/7
- Es gibt vier Punkte, die nicht komplanar sind.
Axiom II.1: (Abstandsaxiom)
- Zu je zwei Punkten $ \ A $ und $ \ B $ gibt es eine eindeutig bestimmte nicht negative reelle Zahl $ \ d $ mit $ d=0:\Longleftrightarrow A=B $.
Axiom II.2:
- Für zwei beliebige Punkte $ \ A $ und $ \ B $ gilt $ \left|AB\right|=\left|BA\right| $.
Axiom II/3: (Dreiecksungleichung)
- Für drei beliebige Punkte $ \ A,B $ und $ \ C $ gilt: $ \left|AB\right|+\left|BC\right|\geq \left|AC\right|. $
Axiom III.1: (Axiom vom Lineal)
- Zu jeder nicht negativen reelen Zahl $ \ d $ gibt es auf jedem Strahl $ \ p $ genau einen Punkt, der zum Anfangspunkt von $ \ p $ den Abstand $ \ d $ hat.
Definitionen
Definition I/2: (kollinear)
- Eine Menge von Punkten heißt kollinear, wenn es eine Gerade gibt, die alle Punkte der Menge enthält.
- Schreibweise: koll(A, B, C, ...) Sollten die Punkte A, B, C einer Menge nicht kollinear sein, so schreibt man:nkoll(A, B, C)
Definition I/3: (Inzidenz Punkt Ebene)
- Ein Punkt P inzidiert mit einer Ebene E, wenn P ein Element der Ebene E ist.
Definition I/4: (Inzidenz Gerade Ebene)
- Eine Gerade g gehört zu einer Ebene E, wenn jeder Punkt von g zu E gehört.
Definition I/5: (Raum)
- Die Menge aller Punkte P wird Raum genannt.
Definition I/6: (komplanar)
- Eine Menge von Punkten heißt komplanar, wenn es eine Ebene gibt, die alle Punkte der Menge enthält. Schreibweise: komp(A, B, C, D, ...) (analog nkomp(..) für nicht komplanar)
Definition I/7: (komplanar für Geraden)
- Zwei Geraden g und h sind komplanar, wenn es eine Ebene gibt, in der beide Geraden vollständig liegen.
- Schreibweise: komp(g, h)
Definition I/8: (Geradenparallelität)
- Zwei Geraden g und h sind parallel, wenn sie identisch oder komplanar und schnittpunktfrei sind.
- In Zeichen: g||h.
Definition I/9: (windschief )
- Zwei Geraden g und h sind windschief, wenn sie schnittpunktfrei und nicht parallel sind.
Definition I/10: (parallel für Ebenen)
- Zwei Ebene E1 und E2 sind parallel, wenn sie keinen Punkt gemeinsam haben.
Definition II.1: (Abstand)
- Der Abstand zweier Punkte $ \ A $ und $ \ B $ ist die Zahl, die nach dem Abstandsaxiom den Punkten $ \ A $ und $ \ B $ zugeordnet werden kann.
Schreibweise: $ d=\left|AB\right| $.
Definition II.1: (Zwischenrelation)
- Ein Punkt $ \ B $ liegt zwischen zwei Punkten $ \ A $ und $ \ C $, wenn $ \left|AB\right|+\left|BC\right|=\left|AC\right| $ gilt und der Punkt $ \ B $ sowohl von $ \ A $ als auch von $ \ C $ verschieden ist.
- Schreibweise: $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $
Definition II.2: (Strecke, Endpunkte einer Strecke)
Definition II.3: (Länge einer Strecke)
Definition II.3: (Halbgerade, bzw. Strahl)
Definition III.1: (Mittelpunkt einer Strecke)
- Wenn ein Punkt $ \ M $ der Strecke $ {\overline {AB}} $ zu den Endpunkten $ \ A $ und $ \ B $ jeweils den selben Abstand hat, dann ist er der Mittelpunkt der Strecke $ {\overline {AB}} $.
Sätze
Satz I.1
- Es seien g und h zwei Geraden. Wenn g und h nicht identisch sind, haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.2: (Kontraposition von Satz I.1)
- Es seien g und h zwei Geraden.
- Wenn g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, so sind g und h identisch.
Satz I.3: (Existenz von drei Geraden)
- Es existieren mindestens drei paarweise verschiedene Geraden.
Satz I.5:
- Zwei voneinander verschiedene Ebenen haben entweder keinen Punkt oder eine Gerade gemeinsam, auf der alle gemeinsamen Punkte beider Ebenen liegen.
Satz I.6:
- Eine Ebene und eine nicht in ihr liegende Gerade haben höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.7:
- Jede Ebene enthält (wenigstens) drei Punkte.
Satz II.1
- Aus $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $ folgt $ \operatorname {Zw} \left(C,B,A\right) $.
Satz II.2:
- Aus $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $ folgt $ \operatorname {koll} \left(A,B,C\right) $.
Satz II.3
- Es sei $ \operatorname {koll} \left(A,B,C\right) $ mit $ \ A,B,C $ sind paarweise verschieden.
Dann gilt $ \operatorname {Zw} \left(A,B,C\right) $ oder $ \operatorname {Zw} \left(A,C,B\right) $ oder $ \operatorname {Zw} \left(B,A,C\right) $.
Satz II.4
- Es sei $ \ O $ ein Punkt einer Geraden $ \ g $.
Die Teilmengen $ \ OA^{+}\setminus \left\{O\right\} $, $ \left\{O\right\} $ und $ \ OA^{-}\setminus \left\{O\right\} $ bilden eine Klasseneinteilung der Geraden $ \ g $.
Satz III.1: (Existenz und Eindeutigkeit des Mittelpunkte einer Strecke)
- Jede Strecke hat genau einen Mittelpunkt.
