Übung Aufgaben 11 (WS 19 20)

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Version vom 27. Dezember 2019, 19:52 Uhr von Tutorin Laura (Diskussion | Beiträge)
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Aufgabe 11.1

Beweisen Sie Satz IX.4: Bei einer Punktspiegelung werden Geraden stets auf parallele Bildgeraden abgebildet.
Lösung von Aufgabe 11.1P (WS_19_20)

Aufgabe 11.2

Beweisen Sie Satz IX.9:
Gegeben seien zwei zueinander parallele Spiegelgeraden a und b. Wir betrachten die Verkettung SaSb. Jeder Punkt P hat dabei zu seinem Bildpunkt P=SaSb(P) einen Abstand der doppelt so groß ist wie der Abstand der beiden Spiegelgeraden.
Lösung von Aufgabe 11.2P (WS_19_20)

Aufgabe 11.3

Welche wichtige Erkenntnis ergibt sich aus Satz IX.9 für die absolute und relative Lage der beiden Spiegelgeraden?
Lösung von Aufgabe 11.3P (WS_19_20)

Aufgabe 11.4

Durch welche Abbildung kann die Verkettung zweier Punktspiegelungen ersetzt werden? Begründen Sie!
Lösung von Aufgabe 11.4P (WS_19_20)

Aufgabe 11.5

  1. Gegeben sei ein Winkel ABC und ein Punkt P im Inneren des Winkels der nicht auf einem der Schenkel des Winkels ABC liegt. Konstruieren Sie eine Strecke DE deren Endpunkte D und E jeweils auf einem der beiden Schenkel des Winkels ABC liegen und P Mittelpunkt der Strecke DE ist.
  2. Beweisen Sie, dass Ihre Konstruktion richtig ist.

Lösung von Aufgabe 11.5P (WS_19_20)