Lösung von Aufg. 11.5

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Begründen Sie, warum mittels der Sätze Satz VII.6 a und Satz VII.6 b der Satz VII.6 bewiesen wurde.


Der Satz VII.6 ist als Kriterium genau dann..., wenn formuliert. Ein Kriterium besteht aus einer notwendigen und hinreichende Bedingung.
Es besteht eine Äquivalenz zwischen VII.6a und VII.6b, da es sich um einen Satz und seiner Umkehrung handelt.
Wir nehmen an, dass VII.6a die Implikation ist:

Voraussetzung
hinreichende Bedingung für die Behauptung

Behauptung
notwendige Bedingung für die Voraussetzung


Umkehrung:
Behauptung
hinreichende Bedingung für die Vor

Voraussetzung:
notwenige Bedingung für die Behauptung
--Engel82 16:14, 11. Jan. 2011 (UTC)