Übung Aufgaben 12 (WS 16 17): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Januar 2017, 16:12 Uhr

Aufgabe 12.1

Beweisen Sie Satz IX.4: Bei einer Punktspiegelung werden Geraden stets auf parallele Bildgeraden abgebildet.
Lösung von Aufgabe 12.1P (WS_16/17)

Aufgabe 12.2

Beweisen Sie Satz IX.9:
Gegeben seien zwei zueinander parallele Spiegelgeraden a und b. Wir betrachten die Verkettung SaSb. Jeder Punkt P hat dabei zu seinem Bildpunkt P=SaSb(P) einen Abstand der doppelt so groß ist wie der Abstand der beiden Spiegelgeraden.
Lösung von Aufgabe 12.2P (WS_16/17)

Aufgabe 12.3

Welche wichtige Erkenntnis ergibt sich aus Satz IX.9 für die absolute und relative Lage der beiden Spiegelgeraden?
Lösung von Aufgabe 12.3P (WS_16/17)


Aufgabe 12.4

Gegeben sei ein Dreieck ABC und die Geraden a, b, c und d mit:  a b und c||d entsprechend der Skizze.



  1. Durch welche Abbildung kann die Verkettung der vier Geradenspiegelungen SaSbScSd ersetzt werden (Begründen Sie Ihre Entscheidung)?
  2. Zeichnen Sie die Achsen der Ersatzabbildung in die Skizze oben ein. Hinweis: Sie dürfen das Gitter im Hintergrund als Orientierung nutzen.
  3. Konstruieren Sie oben in der Skizze das Bild des Dreiecks ABC, das nach der Verkettung SaSbScSd entsteht, mit Hilfe der Ersatzabbildung.

Lösung von Aufgabe 12.4P (WS_16/17)