Lösung von Aufg. 12.4 SS11

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Version vom 17. Juli 2011, 08:37 Uhr von Tutorin Anne (Diskussion | Beiträge)
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Beweisen Sie Satz VII.6 b

Wenn ein Punkt  P zur Mittelsenkrechten der Strecke AB gehört, dann hat er zu den Punkten  A und  B ein und denselben Abstand.


 Beweis:

 Voraussetzung: m ist Mittelsenkrechte von AB und Pm
 Behauptung: PABP

 Es gilt : 

PMPM und PMAPBM und AMBM nach Voraussetzung
 Kongruenz von APM und PMBAPBP --Peterpummel 18:06, 3. Jul. 2011 (CEST)


Muss das auch für P = M gezeigt werden? Oder ist das einfach trivial, weil P dann Mittelpunkt ist und logischerweise zu A und B denselben Abstand hat?--mm_l 10:45, 15. Jul. 2011 (CEST)

Ja, trotz das der Beweis für P=M trivial ist, muss man diesen Fall getrennt aufführen, denn es enstechen ja keine Dreicke!
Das heißt, für ein korrekten Beweis muss man hier in zwei Fälle unterscheiden. (vgl. Aufgabe 12.3)--Tutorin Anne 10:37, 17. Jul. 2011 (CEST)